Allgemeine Geschäftsbedingungen


Bemerkung


Grundsätzlich bin ich bemüht der Zufriedenheit meiner Kunden gerecht zu werden. Das heißt, dass ich immer um eine kulante und vertretbare Lösung bemüht bin, auch wenn diese über die Grenzen meiner AGB‘s hinausgehen. Diese AGB‘s stellen jediglich den Rahmen dar, welche einer guten Zusammenarbeit zu Grunde liegen.


1. Geltung, Vertragsabschluss


1.1 Die know-how. DESIGN & MORE... Werbeagentur (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der
Agentur und natürlichen oder juristischen Personen.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden

sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht

akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart

wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren

Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart,

wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf

die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der

Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt

nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer

Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch

eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.


2. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu

erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des

Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:


2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten

der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“).

Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

2.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung

kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten

übernommen hat.

2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese

Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und

Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden

schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe

erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese

Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke

alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie

definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig

sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im

Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte,

Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine

Werkhöhe erreichen.

3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im

Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs

eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw.

verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen

präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er

dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter

Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu

geben.

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem

potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden

verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch

Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die

Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der

Agentur ein.


4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden


4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung

im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie

dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen

des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages

Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen,

Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom

Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden

freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie

als vom Kunden genehmigt. Korrekturabzüge werden dem Kunden nur auf ausdrückliches
Verlangen vorgelegt. Die Agentur ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber

Korrekturabzüge vorzulegen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen.

4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und

Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er

wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von

Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt

werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge

seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der

Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur

Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-,

Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und

garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den

angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß

leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im

Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter

durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen

Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die

Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch

eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen

rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von

allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür

unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4.5 Der Kunde trägt sämtliche Mehrkosten, die know.how.DESIGN & MORE... durch nachträgliche Änderungen
der Bestellung durch den Kunden entstehen.

4.6 Die Agentur haftet im Fall von nachträglichen Änderungen durch den Kunden nicht für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferzeit.

4.7 Bei telefonischen angeordneten Änderungen übernimmt die Agentur keine Haftung für die Richtigkeit der Durchführung.


5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter


5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich

bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als

Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren

(„Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im

eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an

den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten,

dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und

die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt

ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.


6. Termine


6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als

verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche

Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu

bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu

vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit

zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen

für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen

entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der

Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten,

nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen

gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden

wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


7. Vorzeitige Auflösung


7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung

aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich

wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14

Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines

fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf

Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur

eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung

aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur

fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von

zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche

Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.


8. Honorar


8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede

einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung

ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei Aufträgen, die sich über einen längeren

Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw.

Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2 Die Preise werden in EURO angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sie
nicht ausdrücklich als Nettopreise gekennzeichnet sind. In den Preisen nicht enthalten sind die Versandkosten, außer es wird explizit darauf schriftlich hingewiesen. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und
kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar

abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden

Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die

tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 %

übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die

Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei

Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig

kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine

Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich.

Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als

genehmigt.

8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur -

unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder

abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der

Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der

Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der

Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für

diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die

Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur

bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur,

schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an

bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte,

Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur

zurückzustellen.


9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern

nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies

gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger

Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen

Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der

Agentur.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für

Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall

des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie

zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst

jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit

zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung

beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und

Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen

anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und

Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des

aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur

Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der

nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor,

die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der

Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur

schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.


10. Eigentumsrecht und Urheberrecht


10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen,

Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias),

auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und

Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit -

insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der

Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten

Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die

Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von

Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die

vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare

voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so

beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren

Weite rentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit

ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich

geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“

wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur

Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für

„elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten

Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung

urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht

der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur

konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des

Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist

oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein

Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2.

bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im

Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine

Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des

für diese Nutzung angemessenen Honorars.


11. Kennzeichnung


11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf

die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür

ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des

Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer InternetWebsite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige

Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


12. Gewährleistung


12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach

Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach

Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls

gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von

Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung

aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf

Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur

wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur

Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur

ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder

für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem

Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall

der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften

(körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche,

insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit

durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit

verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung

einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit

von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum

Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach

Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen

zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.


13. Haftung und Produkthaftung


13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten,

Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder

Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare

oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden

wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei

Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das

Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die

Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die

persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur

erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird

ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist

oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.

Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des

Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige

Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur

diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des

Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur.

Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.


14. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie

Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen

materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des

UN-Kaufrechts.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand


15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über,

sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen

übergeben hat.

15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den

Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die

Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in

männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher

Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die

jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.


Datenschutz

Einwilligungserklärungen

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf,

Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson,

Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer,
EMail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke Betreuung

des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten,

Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke

des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung

(Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf

Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, oder Brief an office@know-how-design.at widerrufen werden.


Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die unter folgende Datenkategorien fallen:

• Name/Firma

• Beruf

• Geburtsdatum

• Firmenbuchnummer

• Vertretungsbefugnisse

• Ansprechperson

• Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden

• Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse

• Bankverbindungen, Kreditkartendaten

• UID-Nummer


Sie haben uns Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese

Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung zu folgenden Zwecken:

• Betreuung des Kunden sowie

• zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige

  Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis).


Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre

Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Für einen

Widerruf wenden Sie sich bitte an: office@know-how-design.at

Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind weiters zur Vertragserfüllung bzw. zur

Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den

Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkarten-/Kontodaten an die abwickelnden Bankinstitute / Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.


Rechtsbehelfsbelehrung

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung,

Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben,

dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre

datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich

bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.